Grußwort des Bürgermeisters
Liebe Mitbürgerinnen, liebe Mitbürger,
recht herzlich begrüße ich Sie in unserer Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land.
Mit unserem Internetauftritt möchten wir Ihnen wichtige Informationen über die Verbandsgemeinde und unsere 16 Ortsgemeinden sowie die Stadt Hornbach an die Hand geben.
Dass sich unsere Verbandsgemeinde zu einem so gut funktionierenden Gemeinwesen entwickeln konnte, verdankt sie vor allem dem unermüdlichen Eifer und Engagement ihrer Bürgerinnen und Bürger. Die Dorf/Stadterneuerungsmaßnahmen, sowie der Ausbau einer modernen Infrastruktur mit Ver- und Entsorgungsanlagen, dem Bau von Turnhallen, Sportstätten, Schulen und Kindertagesstätten, Erholungs- und Freizeiteinrichtungen, haben ihre Attraktivität gestärkt.
Mit unserem Bürgerservice können Sie bereits einige Verwaltungsgeschäfte ganz bequem von zuhause erledigen. Wissenswertes zu den Ortsgemeinden sowie öffentlichen Einrichtungen finden Sie unter der Rubrik „Verwaltung & Gemeinden“. Aufschluss über die Wasser- und Abwasserversorgung innerhalb der Verbandsgemeinde liefert Ihnen die Verbandsgemeindewerke.
Kulturelle Veranstaltungen und viele Freizeit- und Sportangebote unserer Vereine haben einen festen Platz im Veranstaltungskalender.
Besondere Anziehungspunkte sind das Warmfreibad Con Aqua mit Wasserspielplatz in Contwig und unsere 3 Premiumwanderwege in Battweiler, Bechhofen und Hornbach.
Sollten Sie Fragen zu unserem Angebot haben, können Sie sich jederzeit persönlich, telefonisch oder E-Mail an unsere Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen wenden. Ihre Wünsche, Anregungen und Ideen werden gerne entgegengenommen.
Ich freue mich auf Ihren Besuch und wünsche viel Spaß beim Erkunden des Internetauftritts.
Björn Bernhard
Bürgermeister
Bundestagswahl und Wahl zur Landrätin/zum Landrat am 23. Februar 2025
Hinweise zur Beantragung von Briefwahlunterlagen:
Der Termin für die Neuwahl des Bundestages wurde auf den 23. Februar 2025 festgesetzt. Daneben wird an diesem Tag die Landrätin/der Landrat des Landkreises Südwestpfalz gewählt.
Die entsprechende Wahlbenachrichtigung für beide Wahlen erhalten Sie voraussichtlich bis zum 24.01.2025. Die Bundestagwahl hat verkürzte Fristen zur Folge, weshalb die Briefwahlunterlagen voraussichtlich erst ab dem 10. Februar 2025 zur Verfügung stehen und versendet werden können.
Sofern Sie per Briefwahl wählen möchten, haben Sie folgende Möglichkeiten:
Wir empfehlen, bereits vor Erhalt der Wahlbenachrichtigungen, die Briefwahl zu beantragen. In diesem Fall können bei Lieferung der gedruckten Stimmzettel die Briefwahlunterlagen sofort postalisch versendet werden.
Sie haben folgende Möglichkeiten, die Briefwahl ab sofort zu beantragen:
- per Mail an wahlen@vgzwland.de
- schriftlich mittels formlosen Brief an die Verbandsgemeindeverwaltung Zweibrücken-Land - Wahlamt -, Landauer Str. 18-20, 66482 Zweibrücken
Sobald Sie die Wahlbenachrichtigungen erhalten, haben Sie weitere Möglichkeiten die Briefwahl zu beantragen
- schriftlich – durch Ausfüllen des Antrages auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung
- online, über den auf der Wahlbenachrichtigung abgedruckten QR-Code
Eine telefonische Beantragung der Briefwahlunterlagen ist nicht möglich!
Bitte geben Sie folgende Daten bei der Beantragung an:
- Familiennamen
- Vornamen
- Geburtsdatum
-vollständige Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort
- ggf. eine abweichende Versandanschrift
- Briefwahlantrag zur Bundestags- und/ oder Landratswahl
Die ausgefüllten Briefwahlunterlagen können Sie – unfrankiert – in dem adressierten Wahlbrief an die Verbandsgemeindeverwaltung Zweibrücken-Land zurückschicken oder unmittelbar in den Briefkasten am Gebäude der Verbandsgemeindeverwaltung einwerfen.
Aufgrund der verkürzten Fristen ist die sichere Methode, die ausgefüllten Briefwahlunterlagen direkt im Briefkasten des Verwaltungsgebäudes einzuwerfen.
Sie können außerdem die Briefwahlunterlagen, voraussichtlich ab dem 10. Februar 2025, persönlich im Briefwahlbüro beantragen. Dort haben Sie die Möglichkeit unmittelbar vor Ort von Ihrem Wahlrecht Gebrauch zu machen.
Öffnungszeiten des Briefwahlbüros
Montag: 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr u. 13:30 Uhr bis 16:00 Uhr
Dienstag: 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr u. 13:30 Uhr bis 16:00 Uhr
Mittwoch: 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr u. 13:30 Uhr bis 16:00 Uhr
Donnerstag: 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr u. 13:30 Uhr bis 18:00 Uhr
Freitag: 8:30 Uhr bis 12.00 Uhr