Apostille beantragen


An wen muss ich mich wenden?

Für Urkunden des Bundes ist grundsätzlich das Bundesverwaltungsamt zuständig.

In Rheinland-Pfalz sind für Urkunden aus dem Bereich der Rechtspflege das Ministerium der Justiz für die von ihm erstellten Urkunden sowie die Landgerichtspräsidentinnen und Landgerichtspräsidenten für alle übrigen in ihrem jeweiligen Bezirk erstellten Urkunden zuständig.

Für alle anderen öffentlichen Urkunden stellt die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion die Apostille aus.

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende