Wählerverzeichnis für die Europawahl berichtigen lassen

  • Leistungsbeschreibung

    Wenn das Wählerverzeichnis zur Europawahl unrichtige Angaben enthält oder unvollständig ist, können Sie dies korrigieren lassen. Innerhalb der Einsichtsfrist in das Wählerverzeichnis vom 20. bis zum 16. Tag vor der Wahl ist eine Korrektur durch einen form- und fristgemäßen Einspruch bei der Gemeindebehörde möglich. Gegen die Entscheidung der Gemeindebehörde kann binnen zwei Tagen nach Zustellung des Bescheids Beschwerde eingelegt werden.

    Ist das Wählerverzeichnis offensichtlich unrichtig oder unvollständig, kann die Gemeindebehörde den Mangel auch von Amts wegen beheben.

    Das Wählerverzeichnis ist spätestens am Tage vor der Wahl, jedoch nicht früher als am dritten Tage vor der Wahl, durch die Gemeindebehörde abzuschließen.


Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende