Nachbeurkundung einer im Ausland geschlossenen Ehe

  • Leistungsbeschreibung

    Im Ausland geschlossene Ehen werden in Deutschland grundsätzlich anerkannt. Deutsche Staatsangehörige haben jedoch die Möglichkeit, derartige Ehen auf Antrag in das Eheregister ihres deutschen Wohnsitzstandesamts eintragen zu lassen; dies gilt auch für Staatenlose, heimatlose Ausländer und ausländische Flüchtlinge mit gewöhnlichem Aufenthalt im Inland.


An wen muss ich mich wenden?

Wenden Sie sich an das Standesamt Ihres Wohnsitzes.

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