Bürgerservice

Vollzug der Wassergestze

Vollzug der Wassergesetze


Sehr geehrte Damen und Herren,

der Landesbetrieb Mobilität Kaiserslautern hat für das o.g. Vorhaben einen Antrag auf Erteilung einer gehobenen Erlaubnis (§ 15 WHG, 16 LWG) gestellt.

Vor Erteilung einer solchen Erlaubnis ist es notwendig, den betreffenden Plan im Rahmen des Anhörungsverfahrens einen Monat zur Einsicht auszulegen. Der Termin der Auslegung ist vor Beginn des Auslegungszeitraumes in der Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land ortsüblich bekannt zu machen.

Die digitale Version der Planunterlagen ist über den nachfolgenden Link herunterzuladen: <DOWNLOAD>