Ehrenamtskarte

Ehrenamtskarte

Ehrenamtskarte

Förderung des Ehrenamts in der Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land durch die Ehrenamtskarte und die Jubiläums-Ehrenamtskarte des Landes Rheinland-Pfalz

Rheinland-Pfalz ist das Land des Ehrenamtes. Mit 1,7 Millionen Ehrenamtlichen belegt Rheinland-Pfalz bundesweit einen Spitzenplatz. Aus diesem Grunde hat die rheinland-pfälzische Landesregierung im Jahr 2014 die „Ehrenamtskarte“ und im Jahr 2018 die „Jubiläums-Ehrenamtskarte“ ins Leben gerufen, um den Einsatz des Einzelnen für die Gemeinschaft zu würdigen und anzuerkennen.

Die Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land führte die Ehrenamtskarte und die „Jubiläums-Ehrenamtskarte“ im Mai 2019 ein, um bürgerliches Engagement im Ehrenamt zu unterstützen.

Was ist die Ehrenamtskarte bzw. Jubiläums-Ehrenamtskarte?

Die Ehrenamtskarte und die Jubiläums-Ehrenamtskarte sind ein Zeichen des Dankes, der Anerkennung und der Wertschätzung für besonders intensives ehrenamtliches und freiwilliges Engagement. Mit den Karten können alle Vergünstigungen, die die beteiligten Kommunen und das Land dafür bereitstellen, landesweit genutzt werden.


Voraussetzungen für den Erhalt einer Ehrenamtskarte oder eine Jubiläumskarte:

Ehrenamtskarte

Die Ehrenamtskarte kann erhalten, wer mindestens 14 Jahre alt ist, sich seit mindestens einem Jahr durchschnittlich mindestens 5 Stunden pro Woche bzw. 250 Stunden im Jahr ehrenamtlich engagiert und dafür keine pauschale finanzielle Entschädigung, die über den Ausgleich von Auslagen hinausgeht, erhält.

Pauschale Aufwandsentschädigungen führen nicht zum Ausschluss von der Karte, wenn sie in einem nachvollziehbaren Verhältnis zu den realen Aufwendungen stehen und die jeweilige Organisation dies bestätigt. Keine Entschädigung in diesem Sinn ist die Erstattung von tatsächlich angefallenen Auslagen für Telefon, Fahrtkosten etc. oder die Erstattung von Verdienstausfall gemäß dem Landesgesetz zur Stärkung des Ehrenamts in der Jugendarbeit vom 5. Oktober 2001.

Das ehrenamtliche Engagement kann auch bei unterschiedlichen Trägern oder verteilt auf einzelne zeitintensive Einsätze mit insgesamt 250 Stunden pro Jahr erfolgen.

Die Ehrenamtskarte hat eine Gültigkeit von 2 Jahren und kann nach Ablauf erneut beantragt werden. Wer eine Juleica besitzt, braucht keine Ehrenamtskarte beantragen – alle Vergünstigungen der Ehrenamtskarte gelten automatisch.

Jubiläums-Ehrenamtkarte

Voraussetzung für den Erhalt der Jubiläums-Ehrenamtskarte ist ein Engagement, das seit mindestens 25 Jahren ausgeübt wird. Die sonstigen Vergabekriterien entfallen gänzlich. Das Engagement kann kontinuierlich in einer Organisation oder aber in verschiedenen Tätigkeitsbereichen erfolgt sein. Auch langjährig Engagierte, die sich aufgrund ihres Alters oder ihrer gesundheitlichen Situation nicht mehr engagieren können, können die Karte erhalten. Es gelten die gleichen Vergünstigungen. Die oder der Ehrenamtliche kann die Karte selbst beantragen oder aber von Vereinen, Verbänden und Kommunen vorgeschlagen werden. Die Karte gilt lebenslang.


Welche Ehrenämter werden angerechnet?

Es zählen alle Formen von freiwilligen, nicht auf materiellen Gewinn ausgerichteten, gemeinwohlorientierten Tätigkeiten. Dies kann in Vereinen, Verbänden, Kirchen, Stiftungen und Initiativen, Freiwilligendienste, Selbsthilfegruppen u.v.m.  sein und umfass auch Formen der politischen Beteiligung. Die bloße Mitgliedschaft in einem Verein oder einer Organisation gilt nicht als ehrenamtliches Engagement.


Welche Vergünstigungen können wahrgenommen werden?

Die Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land bietet für die Inhaber und Inhaberinnen der Ehrenamtskarte aktuell zwei eigene Vergünstigungen an. Mit der Karte ist der freie Eintritt in das Klostermuseum Historama in Hornbach sowie der freie Eintritt in das Freibad Con Aqua in der Ortsgemeinde Contwig möglich. Damit werden landesweit für die Inhaber und Inhaberinnen der Ehrenamtskarte zur Zeit über 600 Vergünstigungen in Museen, Bädern, Theatern, Veranstaltungen und auch für Waren und Dienstleistungen angeboten

Alle Vergünstigungen finden sie auf der Webseite des Landes https://ehrenamtskarte.rlp.de/index.php?id=728.


Wie erhalte ich eine Ehrenamtskarte bzw. eine Ehrenamts-Jubiläumskarte?

Beide Karten sind kostenlos und werden auf Antrag gewährt.

Die Antragsformulare finden sie hier:

Ehrenamtskarte:

Jubiläums-Ehrenamtskarte:

Vorschlag-Jubiläums-hrenamtskarte:


Für Vereine und Organisationen besteht auch die Möglichkeit, für ihre Mitglieder einen Sammelantrag zu stellen. Die notwendigen Formulare dafür müssen per Mail leitstelle@stk.rlp.de angefordert werden.


Erhalt der Ehrenamtskarten:

Der ausgefüllte Antrag mit der Bestätigung des ehrenamtlichen Engagements durch den Verein/Organisation ist bei der Verbandsgemeindeverwaltung Zweibrücken-Land abzugeben.

Nach Prüfung durch die Verwaltung wird der Antrag dann an die Leitstelle Ehrenamt und Bürgerbeteiligung in der Staatskanzlei zur Ausstellung weitergeleitet.